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   OLG Celle, 02.10.2007 - 16 U 29/07   

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https://dejure.org/2007,4977
OLG Celle, 02.10.2007 - 16 U 29/07 (https://dejure.org/2007,4977)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.10.2007 - 16 U 29/07 (https://dejure.org/2007,4977)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 16 U 29/07 (https://dejure.org/2007,4977)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvenzrecht: Haftung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren; Anwendung des § 60 InsO auf Pflichtverletzungen des Treuhänders; Pflicht des Treuhänders auf Prüfung der vom Arbeitgeber als Drittschuldner berechneten pfändbaren Beträge vom Arbeitseinkommen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 InsO; § 292 Abs. 1 InsO; § 292 Abs. 2 InsO; § 280 BGB; § 400 BGB
    Treuhänder als ein der Insolvenzverwalterhaftung unterliegender Beteiligter im Restschuldbefreiungsverfahren; Überprüfung von Zahlungen zugunsten eines Schuldners auf eine ordnungsgemäße Berechnung pfändbarer Bezüge als Pflicht des Treuhänders im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuhänder als ein der Insolvenzverwalterhaftung unterliegender Beteiligter im Restschuldbefreiungsverfahren; Überprüfung von Zahlungen zugunsten eines Schuldners auf eine ordnungsgemäße Berechnung pfändbarer Bezüge als Pflicht des Treuhänders im ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren

  • Judicialis

    InsO § 60; ; InsO § 292; ; BGB § 280

  • RA Kotz

    Restschuldbefreiungsverfahren - Haftung von Treuhändern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 60; InsO § 292; BGB § 280
    Keine analoge Anwendung von § 60 InsO für die Haftung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bag-sb.de (Kurzinformation)

    Haftung des Treuhänders

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung von Treuhändern im Restschuldbefreiungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 17
  • NZI 2008, 33
  • NZI 2008, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1957 - VII ZR 310/56

    Treuhänder nach MilRegG 52

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2007 - 16 U 29/07
    Dabei hat er freilich als Verwalter fremden Vermögens die Pflicht zur "ordentlichen Verwaltung" (vgl. schon BGHZ 24, 393).
  • AG Bochum, 16.10.2020 - 75 C 72/20

    Dem Schuldner stehen auch im Falle der vorzeitigen Restschuldbefreiung ab dem

    Grundlage der Haftung des Beklagten als Treuhänder ist die ihm vom Gericht übertragene Treuhandstellung in Bezug auf den Schuldner und die Gläubiger (§ 291 Abs. 2 InsO - vergleiche OLG Celle Urteil vom 02.10.2007, 16 U 29/07).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 12 U 169/15

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer sogenannten doppelseitigen Anwaltstreuhand

    Ein Treuhänder hat als Verwalter fremden Vermögens die Pflicht zur "ordentlichen Verwaltung" (OLG Celle, Urteil vom 02. Oktober 2007 - 16 U 29/07, Rn. 13; vgl. schon BGH, Urteil vom 24. Juni 1957 - VII ZR 310/56, Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2016 - 12 U 169/15

    Treuhandvertrag: Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt

    Ein Treuhänder hat als Verwalter fremden Vermögens die Pflicht zur "ordentlichen Verwaltung" (OLG Celle, Urteil vom 02. Oktober 2007 - 16 U 29/07, Rn. 13; vgl. schon BGH, Urteil vom 24. Juni 1957 - VII ZR 310/56, Rn. 8).
  • LG Hannover, 27.06.2011 - 20 O 328/10

    Ein Insolvenzgläubiger hat einen Auskunftsanspruch gegen einen ehemaligen

    Die Entscheidung des OLG Celle vom 02.10.2007, wonach der Treuhänder nicht verpflichtet ist, die monatlichen Bezügeabrechnungen des Schuldners und die darauf erfolgenden Zahlungen seitens des Arbeitgebers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (16 U 29/07), ist hier nicht einschlägig, weil seinerzeit eine "Betreuung" für den Schuldner in Rede stand, es vorliegend aber um Pflichten des Treuhänders gegenüber den Insolvenzgläubigern geht.
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